Wenn ich alt bin, brauche ich jemanden, der sich um mich kümmert. Später...
Aber was ist, wenn ich schon morgen einen Unfall habe?
Wer kümmert sich dann um mich, wenn ich nicht mehr kann?
Genau genommen, müsste die Frage lauten: wer darf für mich entscheiden, wenn ich nicht mehr in der Lage bin? Wer unterschreibt für mich die Einwilligung in notwendige Operationen und zahlt meine Miete weiter? Viele denken, dass nahe Verwandte wie der Ehepartner oder die Eltern das für sie erledigen können.
Dem ist nicht so! Niemand darf für Sie entscheiden, wenn Sie denjenigen nicht schriftlich dazu befugt haben. Dabei ist es egal, ob die Person Ihres Vertrauens mit Ihnen verwandt ist oder nicht. Wichtig ist, dass Sie vorsorglich eine schriftliche Vollmacht ausgestellt haben. Ansonsten wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt.
Wie man eine solche Vollmacht aufsetzt, was dabei zu beachten ist und was eine Patientenverfügung ist, darüber informiert unser Verein in einer Informationsveranstaltung zu unserem Jubiläum am Donnerstag, dem 9. Juli um 19 Uhr in der Stadtbücherei Neustadt.